Compliance und rechtliche Aspekte bei der Nutzung der Rot-Weiß-Rot-Karte


Compliance und rechtliche Aspekte bei der Nutzung der Rot-Weiß-Rot-Karte

In unserem heutigen Newsletter möchten ich wertvolle Einblicke in das Thema Compliance und rechtliche Aspekte bieten, die bei der Nutzung der Rot-Weiß-Rot-Karte zu beachten sind. Dies ist von entscheidender Bedeutung, da eine korrekte und gesetzeskonforme Anwendung dieser Aufenthaltskarte von größter Wichtigkeit ist. Das Verständnis der Visa-Bestimmungen und der gesetzlichen Verpflichtungen für Arbeitgeber:innen in Österreich ist unabdingbar, um internationale Fachkräfte erfolgreich in Ihr Unternehmen zu integrieren.

Visa-Bestimmungen im Überblick

Die Rot-Weiß-Rot-Karte ist ein zentrales Instrument zur Arbeitsmigration nach Österreich. Sie ermöglicht qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten, eine Beschäftigung in Österreich aufzunehmen. Es gibt verschiedene Kategorien von Rot-Weiß-Rot-Karten, einschließlich der "Rot-Weiß-Rot-Karte Mangelberuf" und der "Rot-Weiß-Rot-Karte Sonstige Schlüsselkraft". Jede Kategorie hat spezifische Anforderungen und Bedingungen, die erfüllt werden müssen. Um die richtige Karte für Ihre Fachkräfte auszuwählen, ist es entscheidend, die jeweiligen Visa-Bestimmungen zu verstehen und zu beachten.

Gesetzliche Verpflichtungen für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber:in, der die Rot-Weiß-Rot-Karte für internationale Fachkräfte beantragt, sind Sie rechtlichen Verpflichtungen unterworfen. Diese umfassen:

  1. Arbeitsverträge: Klare und rechtsgültige Arbeitsverträge müssen mit den ausländischen Fachkräften geschlossen werden, die in Österreich arbeiten sollen. Vor allem die Vertragsdauer, Kündigungsfristen und Arbeitszeiten müssen bereits bei Antragstellung über die Arbeitgebererklärung klar geregelt sein. Durch die Rahmenbedingungen der RWR-Karte wird Lohndumping bereits vorab unterbunden.
  2. Meldung und Registrierung: Sie sind verpflichtet, die Beschäftigung der Fachkräfte beim Arbeitsmarktservice (AMS) und der Immigrationsebehörde (Bezirkshauptmannschaft/Magistrat) ordnungsgemäß zu melden und zu registrieren. Auch bei einer Kündigung der internationalen Fachkraft ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu melden. Zudem muss der Wohnsitz der Fachkraft mit einem Meldezettel nachgewiesen werden. Eine internationale Fachkraft darf erst zu Arbeiten beginnen, sobald sie die RWR-Karte in den Händen hält.
  3. Entlohnung und Arbeitsbedingungen: Sie müssen sicherstellen, dass die Fachkräfte die in Österreich geltenden Mindestlöhne und Arbeitsbedingungen einhalten. Bei der RWR-Karte Sonstige Schlüsselkraft ist zudem ein Bruttomonatslohn von €2.195 (Stand 2023) erforderlich.

Die Nichteinhaltung dieser gesetzlichen Verpflichtungen kann schwerwiegende Konsequenzen für Arbeitgeber:innen haben, einschließlich Geldstrafen, Verbot der Einstellung von Drittstaatler:innen und der Möglichkeit, die Rot-Weiß-Rot-Karte für individuelle Fachkräfte zu verlieren.

Es ist von größter Bedeutung, dass Sie sich mit den Visa-Bestimmungen und rechtlichen Anforderungen vertraut machen und sicherstellen, dass Ihr Unternehmen vollständig im Einklang mit den österreichischen Gesetzen und Vorschriften agiert. Dies gewährleistet nicht nur die Rechtmäßigkeit Ihrer Rekrutierungspraktiken, sondern unterstützt auch eine erfolgreiche Integration internationaler Fachkräfte in Ihr Team.

Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen Ihnen lokale Ressourcen wie die Vienna Business Agency oder die ABA – WORK in AUSTRIA zur Verfügung, um Ihnen bei der Einhaltung der Compliance-Anforderungen zu helfen.

Als Full-Service Recruiting und Relocation-Agentur begleitet You Work Life! | Recruiting international talent for European companies RWR-Karten Prozesse von der Identifizierung, Vorstellung bis zur Integration der Fachkraft vor Ort.

Gerne beraten wir Sie persönlich! info@you-work.life

.